Kurz gefasst: Dubai gilt als Steuerparadies – ganz steuerfrei ist es seit 2017 aber nicht mehr. Es gibt eine Verbrauchsteuer (Excise Tax) auf Genussmittel, 5 % Mehrwertsteuer, seit 2023 eine Körperschaftsteuer von 9 % oberhalb eines Freibetrags von 375.000 AED sowie eine Grunderwerbsteuer von 4 %. Keine Steuern gibt es weiterhin auf persönliches Einkommen, Kapitalerträge, Erbschaften und Schenkungen.
Trotz des Rufs als Steuerparadies erhebt Dubai seit 2017 einige direkte und indirekte Steuern. Diese treffen bislang hauptsächlich Unternehmer und Selbstständige, die Kundenbeziehungen innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate pflegen oder Produkte in die VAE importieren. Wenn Sie eine Firma in Dubai gründen möchten, lohnt sich vorab ein Blick auf unseren Beitrag Firmengründung in Dubai.
Verbrauchsteuer (Excise Tax)
Im Jahr 2017 wurden erstmals im über 50-jährigen Bestehen der VAE Steuern eingeführt. Die Excise Tax besteuert Produkte, die bei gewerblicher Einfuhr der Umwelt oder dem menschlichen Körper schaden. Je nach Produkt liegt sie zwischen 50 und 100 %.
Alkohol und Zigaretten – auch elektronische Zigaretten und Zubehör – werden bei gewerblicher Einfuhr mit 100 % auf den Netto-Einkaufspreis besteuert. Gezuckerte Getränke und Lebensmittel werden mit 50 % besteuert. Die Excise Tax ist vor oder spätestens bei Einfuhr zu entrichten. Handelsgesellschaften, deren Kunden nicht in den VAE ansässig sind, sind davon nicht betroffen.
Beispiel: Ein deutscher E-Zigaretten-Großhändler mit Firmensitz in Dubai, der seine Waren an Kunden in Deutschland verkauft, ist nicht von der Excise Tax betroffen. Steuern fielen nur an, wenn die Produkte in die VAE importiert würden.
Mehrwertsteuer in Dubai (VAT)
Mit der Einführung der Mehrwertsteuer in Höhe von 5 % im Jahr 2018 wurde für Unternehmer und Selbstständige, die Kunden in den VAE bedienen, auch die Buchführungspflicht eingeführt. Unternehmen mit Betriebsstätte in Dubai oder den VAE, die hauptsächlich Kunden vor Ort bedienen – etwa Restaurants oder Autovermietungen –, müssen die Mehrwertsteuer abführen.
Unternehmer und Selbstständige, deren Umsatz innerhalb der VAE unter 375.000 AED (rund 94.000 Euro) pro Jahr liegt, müssen keine Mehrwertsteuer abführen1.
Beispiel: Ein Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Dubai verrechnet in einem Jahr Leistungen in Höhe von 500.000 Euro an Kunden in Europa und 65.000 Euro an Kunden in den VAE. Da der Umsatz in den VAE unter 375.000 AED liegt, ist das Unternehmen vollständig von der Mehrwertsteuer befreit.
Körperschaftsteuer in Dubai (Corporate Tax)
Im Juni 2023 wurde in den VAE eine Körperschaftsteuer von 9 % für den Großteil der Unternehmer und Selbstständigen eingeführt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gewinne innerhalb oder außerhalb der VAE erwirtschaftet werden. Dennoch profitieren Unternehmer von einem Freibetrag von 375.000 AED (rund 94.000 Euro) pro Jahr sowie diversen Gestaltungsmöglichkeiten. Sämtliche Betriebsausgaben, einschließlich Gehälter geschäftsführender Gesellschafter, können zu 100 % abgesetzt werden.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Jahresgewinn vor Geschäftsführergehalt | 350.000 € |
| Steuerfreibetrag (375.000 AED, ca.) | 94.000 € |
| Steuerpflichtiger Gewinn | ≈256.000 € |
| Körperschaftsteuer (9 %) | ≈23.040 € |
Zahlt sich der Geschäftsführer stattdessen 25.000 Euro pro Monat auf sein Privatkonto in Dubai aus, sinkt der Unternehmensgewinn auf 50.000 Euro pro Jahr – unter den Freibetrag von 375.000 AED. Da es in den VAE keine Einkommensteuer gibt, reduziert sich der effektive Steuersatz in diesem Beispiel auf 0 %. Wie sich diese Struktur mit einer sauberen Geschäftsleitung in den VAE vereinbaren lässt, erläutern wir im Beitrag Firmengründung in Dubai.
Bestimmte Geschäftsaktivitäten bleiben unabhängig vom Freibetrag steuerfrei, darunter die Herstellung und Verarbeitung von Waren, der Handel mit qualifizierten Rohstoffen, das Halten von Beteiligungen zu Anlagezwecken, Fonds- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen sowie Schifffahrts- und Rückversicherungsdienstleistungen2.
Kleinunternehmerregelung (Small Business Relief)
Eine der attraktivsten Maßnahmen für kleine Unternehmen ist die Small Business Relief. Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 3 Millionen AED (rund 750.000 Euro) sind vollständig von der Körperschaftsteuer befreit – auch dann, wenn der Gewinn über dem regulären Freibetrag von 375.000 AED liegt. Das Finanzministerium der VAE hat diese Regelung mit der Ministerialentscheidung Nr. 131 am 7. August 2026 von ursprünglich Ende 2026 bis zum 31. Dezember 2029 verlängert3.
Einkommen- & Kapitalertragsteuer in Dubai
In den VAE gibt es keine Einkommensteuer und keine Lohnnebenkosten. Arbeitgeber kommen lediglich für die Kosten der Aufenthaltsgenehmigung ihrer Angestellten auf. Auch Kapitalerträge wie Zinsen, Aktiengewinne, Dividenden, Gewinne aus Immobilienverkäufen, Mieterträge und Kryptogewinne unterliegen keiner Besteuerung.
Seit Einführung der Körperschaftsteuer 2023 machen sich viele Unternehmer, die den Freibetrag von 375.000 AED überschreiten, die Steuerfreiheit auf persönliches Einkommen zunutze: Ein Geschäftsführergehalt lässt sich zu 100 % steuerlich absetzen und senkt so die Steuerlast auf Unternehmensebene, während es beim Empfänger unversteuert bleibt.
Erbschaft- & Schenkungsteuer in Dubai
In den VAE gibt es weder Erbschaft- noch Schenkungsteuer. Hat der Beschenkte oder Erbe jedoch seinen Wohnsitz in einem Land, das Erbschaft- oder Schenkungsteuer erhebt – wie Deutschland –, ist die Steuer dort zu entrichten. Wie sich diese Doppelsituation bei einer Auswanderung sauber gestalten lässt, behandeln wir im PSK-Beitrag Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Auswanderung.
Grunderwerbsteuer in Dubai
Die Grunderwerbsteuer für Grundstücke und Immobilien beträgt in Dubai 4 % und wird normalerweise vom Käufer an das Dubai Land Department gezahlt4. Sie unterscheidet sich von Emirat zu Emirat: Während in Dubai und Ras Al Khaimah 4 % anfallen, sind es in Abu Dhabi, Sharjah und Umm Al Quwain 2 %. In Ajman zahlen Einheimische 2 % und Ausländer 3 %.
Häufige Fragen zu Steuern in Dubai
Ist Dubai wirklich steuerfrei?
Nein, nicht vollständig. Seit 2017 gibt es Verbrauchsteuer, seit 2018 Mehrwertsteuer und seit 2023 eine Körperschaftsteuer von 9 % oberhalb eines Freibetrags. Steuerfrei bleiben weiterhin persönliches Einkommen, Kapitalerträge, Erbschaften und Schenkungen.
Ab welchem Umsatz muss ich in Dubai Mehrwertsteuer zahlen?
Registrierungspflicht besteht ab einem Umsatz von 375.000 AED (rund 94.000 Euro) innerhalb der VAE pro Jahr. Umsätze mit Kunden außerhalb der VAE zählen dabei nicht mit.
Wie lange gilt die Small Business Relief noch?
Nach der Verlängerung durch die Ministerialentscheidung Nr. 131 vom August 2026 profitieren Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 3 Millionen AED bis zum 31. Dezember 2029 von einer vollständigen Körperschaftsteuerbefreiung.
Fällt beim Immobilienkauf in Dubai eine Grunderwerbsteuer an?
Ja, in Höhe von 4 % des Kaufpreises, zahlbar an das Dubai Land Department. In anderen Emiraten gelten teils niedrigere Sätze.
Fazit
Dubai bietet weiterhin ein steuerlich vorteilhaftes Umfeld für internationale Investoren, Unternehmer, Selbstständige und Fachkräfte. Während es keine persönliche Einkommen- und Kapitalertragsteuer und nur eine moderate Körperschaftsteuer von 9 % auf hohe Gewinne gibt, sorgen Mehrwert- und Grunderwerbsteuer für staatliche Einnahmen. Wer die aktuellen Freibeträge und Fristen kennt, kann die Gestaltungsspielräume gezielt nutzen – idealerweise mit einer von Anfang an sauberen Struktur.
Stand der Rechtslage: 08/2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Paul Simon Kasper, Steuerberater und Stiftungsberater, Inhaber der PSK Steuerberatung
Paul Simon Kasper berät deutsche Unternehmer und Selbstständige zu den steuerlichen Rahmenbedingungen in den VAE – von der Körperschaftsteuer über die Qualifying-Free-Zone-Person-Struktur bis zur Verzahnung mit deutschem Steuerrecht. Mehr über ihn auf LinkedIn und auf steuerberatung-psk.com/uber-uns.
1 UAE Federal Tax Authority, Registration for VAT.
2 UAE Federal Tax Authority, Corporate Tax Guide on Free Zone Persons.
3 Ministry of Finance UAE, Ministerialentscheidung Nr. 131 von 2026, gemeldet u. a. von The National, 07.08.2026.
4 Dubai Land Department, Transfer of Registration Fees.

